ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Stahnke Digital
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Stahnke Digital, Inhaber: Jasper Stahnke, Winterberger Str. 24, 33647 Bielefeld – nachfolgend „Agentur“ genannt – und ihren Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die Angebote der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, die Leistungen ausschließlich für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zu beziehen.
(4) Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(5) Die Agentur ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich der digitalen Unternehmens-, Marken- und Kundengewinnung. Hierzu gehören insbesondere – jedoch nicht abschließend – Leistungen in den Bereichen: - Konzeption, Planung und Umsetzung von Marketing- und Vertriebsstrategien - Social-Media-Marketing und Social-Media-Betreuung - Content-Erstellung (insbesondere Foto-, Video- und Bewegtbildproduktion, Reels, Imagefilme, Recruiting-Videos, Testimonials, Eventdokumentationen, Werbevideos) - Erstellung und Optimierung von Webseiten, Landingpages, Karriereseiten und digitalen Präsentationssystemen - Durchführung und Betreuung von Online-Werbekampagnen (insbesondere über Plattformen wie Meta, Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok, Google oder vergleichbare Anbieter) - Entwicklung und Umsetzung von Recruiting-Kampagnen und Bewerber- Landingpages - Einrichtung, Verwaltung und Optimierung von Werbekonten - Strategische Beratung im Bereich Markenauftritt, Positionierung und digitale Kommunikation - Wartungs-, Pflege- und Betreuungsleistungen für digitale Systeme - technische Einrichtung und Nutzung von Drittanbieter-Tools, Softwarelösungen, Automatisierungen oder KI-gestützten Systemen - Leistungen im Rahmen von White-Label- oder Subunternehmer-Konstellationen
(2) Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot der Agentur. Nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.
(3) Die Agentur schuldet – soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde – keinen bestimmten wirtschaftlichen oder messbaren Erfolg. Insbesondere wird nicht geschuldet: - das Erreichen bestimmter Umsätze, Gewinne oder Renditen - eine bestimmte Anzahl an Leads, Bewerbungen, Einstellungen, Anfragen oder Verkäufen - bestimmte Reichweiten, Klickzahlen, Conversions oder Rankings Die Leistungen der Agentur stellen Dienstleistungen dar, die lediglich die Möglichkeit eröffnen, entsprechende Ziele zu erreichen.
(4) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (z. B. freie Mitarbeiter, Produktionspartner, technische Dienstleister oder Subunternehmer) einzusetzen.
(5) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden Werbekonten verwaltet oder Werbekampagnen schaltet, erfolgt dies auf Grundlage einer entsprechenden Bevollmächtigung des Kunden. Das Werbebudget wird – sofern nichts anderes vereinbart ist – vom Kunden selbst gegenüber der jeweiligen Plattform getragen. Kosten für Werbeanzeigen, Software, Lizenzen oder sonstige Drittleistungen sind nicht in der Vergütung enthalten.
(6) Entscheidungen von Drittplattformen oder sozialen Netzwerken (z. B. Sperrung von Werbekonten, Löschung von Inhalten, Einschränkung von Reichweiten, Richtlinienänderungen) liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur. Die Agentur übernimmt hierfür keine Haftung. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
(7) Sofern feste Produktions- oder Besprechungstermine vereinbart sind, sind diese verbindlich. Wird ein Termin durch den Kunden kurzfristig abgesagt oder verschoben, ist die Agentur berechtigt, den hierdurch entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Details können im Angebot geregelt werden.
(8) Fristen zur Leistungserbringung beginnen erst, nachdem der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht und vereinbarte Zahlungen geleistet hat.
(9) Der Agentur steht hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(10) Eine Übertragung von Verträgen oder Rechten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots der Agentur durch den Kunden zustande. Dazu zählen zum Beispiel auch eine Nachricht in Textform (etwa eine Bestätigung eines Angebots per E-Mail), die ausdrückliche Bestätigung des vorher mündlichen Vertragsschlusses durch die Agentur in Textform oder die tatsächliche Entgegennahme von Leistungen der Agentur durch den Kunden auf Grundlage eines vorherigen Angebotes.
(2) Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistungen ist ausschließlich das jeweilige Angebot der Agentur oder ein geschlossener Vertrag. Werbliche Aussagen, Präsentationen, Webseiten, Social-Media-Auftritte oder sonstige öffentliche Darstellungen der Agentur stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(3) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht für Verträge mit Unternehmern.
§ 4 Vergütung
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot der Agentur.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und die Leistungserbringung von der vollständigen oder teilweisen Vorauszahlung abhängig zu machen.
(4) Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich einzustellen.
(5) Der Vergütungsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt oder Termine nicht wahrnimmt.
§ 5 Abnahme von Werkleistungen
(1) Soweit die Agentur werkvertragliche Leistungen erbringt (insbesondere Erstellung von Webseiten, Landingpages, Videos, Fotos, Designs, Kampagnen-Setups oder vergleichbaren Arbeitsergebnissen), ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden.
(2) Die Agentur wird dem Kunden die Fertigstellung anzeigen und zur Abnahme in Textform auffordern.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von fünf Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel in Textform konkret zu rügen.
(4) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge oder wird die Leistung produktiv genutzt (z. B. Veröffentlichung einer Webseite, Nutzung von Werbeanzeigen, Veröffentlichung von Videos oder Fotos), gilt die Leistung als abgenommen.
(5) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(6) Im Falle berechtigter und fristgerechter Mängelrüge ist die Agentur berechtigt, innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
(7) Mehrfache Änderungswünsche, die über die ursprünglich vereinbarte Leistungsbeschreibung hinausgehen, gelten als gesondert zu vergütende Zusatzleistungen.
(8) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen.
(2) Der Kunde stellt der Agentur insbesondere rechtzeitig zur Verfügung: - alle notwendigen Informationen, Inhalte, Texte, Bilder und Zugangsdaten - erforderliche Freigaben und Entscheidungen - Budgets für Werbeanzeigen - technische Zugänge (z. B. zu Webseiten, Werbekonten oder Drittplattformen)
(3) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(4) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt hiervon unberührt.
(5) Kommt der Kunde trotz Aufforderung seinen Mitwirkungspflichten nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist die Agentur berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen, vereinbarte Termine neu zu disponieren und/oder nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten bzw. außerordentlich zu kündigen.
(6) Werden Freigaben oder Rückmeldungen nicht innerhalb von drei Werktagen nach Übermittlung der jeweiligen Leistung oder Anfrage erteilt, gelten diese als erteilt, sofern die Agentur den Kunden bei Übermittlung ausdrücklich auf diese Frist hingewiesen hat und nicht im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine längere Prüfungsfrist angemessen ist.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, ohne vorherige Abstimmung keine eigenmächtigen Änderungen an von der Agentur eingerichteten Kampagnen, Anzeigen, Webseiten oder technischen Strukturen vorzunehmen. Erfolgen dennoch Änderungen, haftet die Agentur nicht für daraus resultierende Nachteile.
§ 7 Nutzungsrecht und Arbeitsergebnisse
(1) Sämtliche von der Agentur im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Konzepte, Strategien, Designs, Texte, Fotos, Videos, Grafiken, Webseiten, Landingpages, Kampagnenstrukturen, Werbeanzeigen, technischen Setups sowie sonstigen Arbeitsergebnisse stellen geistiges Eigentum der Agentur dar.
(2) Der Kunde erhält – unter aufschiebender Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung – für die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Angebot konkret bezeichneten und an ihn überlassenen Arbeitsergebnissen für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.
(3) Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung, Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur in Textform, sofern sich dies nicht aus dem Vertragszweck ergibt.
(4) Offene Arbeitsdateien (z. B. Projektdateien, Rohschnittdateien, offene Design-Dateien wie .psd, .ai, .indd, .prproj oder vergleichbare Formate) sind nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
(5) Rohmaterial (z. B. unbearbeitetes Video- oder Fotomaterial) ist ebenfalls nicht geschuldet. Eine Herausgabe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
(6) Sofern im Rahmen der Leistungserbringung lizenzpflichtige Inhalte Dritter (z. B. Musik, Stockmaterial, Schriftarten, Software, Plugins oder KI-Tools) verwendet werden, erfolgt die Nutzung ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen des Drittanbieters. Eine Haftung für Lizenzbeschränkungen dieser Drittanbieter wird ausgeschlossen.
(7) Die Agentur ist berechtigt, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Arbeitsergebnisse sowie den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken für eigene Marketing- und Präsentationszwecke zu verwenden (z. B. auf der eigenen Webseite, in Social Media, in Präsentationen oder Case Studies), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.
(8) Im Falle einer White-Label- oder Subunternehmer-Tätigkeit erfolgt eine Referenznutzung nur, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
(9) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist oder es sich um das Nutzungsrecht an dauerhaft verwertbaren Arbeitsergebnissen (z. B. fertiggestellten Grafiken, Videos, Texten oder Layouts) handelt, die im Rahmen einer abgeschlossenen Einzelleistung erstellt und vollständig vergütet wurden; diese bleiben beim Kunden bestehen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
§ 8 Recruiting, Bewerberdaten
(1) Sofern die Agentur im Rahmen der Zusammenarbeit Recruiting-Kampagnen, Bewerber- Landingpages, Bewerbungsformulare oder vergleichbare Maßnahmen zur Mitarbeitergewinnung umsetzt, erfolgt dies ausschließlich im Auftrag und im wirtschaftlichen Interesse des Kunden.
(2) Der Kunde ist im datenschutzrechtlichen Sinne grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für sämtliche im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhobenen personenbezogenen Daten (insbesondere Bewerberdaten).
(3) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(4) Der Kunde ist allein verantwortlich für: - die rechtliche Zulässigkeit der erhobenen Daten - die Inhalte der Bewerbungsformulare - die Einhaltung arbeitsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben - die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) - die Festlegung und Einhaltung von Löschfristen
(5) Die Agentur übernimmt keine rechtliche Prüfung der vom Kunden vorgegebenen Inhalte, insbesondere nicht hinsichtlich arbeitsrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder diskriminierungsrechtlicher Zulässigkeit.
(6) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Gestaltung von Inhalten, Formularen, Fragenkatalogen oder sonstigen Vorgaben des Kunden beruhen.
(7) Sofern im Rahmen der Recruiting-Maßnahmen Drittanbieter-Tools, externe Plattformen, Bewerbermanagement-Systeme oder Automatisierungslösungen eingesetzt werden, erfolgt deren Nutzung auf Grundlage der jeweiligen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des Drittanbieters. Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen, Sicherheitsvorfälle oder Funktionsstörungen solcher Drittanbieter.
(8) Eine Garantie für die Gewinnung einer bestimmten Anzahl von Bewerbungen, Einstellungen oder geeigneten Kandidaten wird nicht übernommen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der Agentur.
(2) Sofern im Angebot eine feste Laufzeit vereinbart wurde (z. B. 3, 6 oder 12 Monate), ist eine ordentliche Kündigung während dieser Mindestlaufzeit ausgeschlossen.
(3) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, verlängert sich ein Vertrag mit fester Laufzeit automatisch um die Dauer der ursprünglich vereinbarten Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
(4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn: - der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist, - der Kunde seine Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht erfüllt, - der Kunde den Einsatz rechtswidriger Inhalte verlangt oder solche veröffentlicht, - oder der Kunde wiederholt erheblich gegen vertragliche Pflichten verstößt.
(7) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Agentur aus wichtigem Grund ist die Agentur berechtigt, die bis zum regulären Laufzeitende geschuldete Vergütung als Schadensersatz geltend zu machen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 10 Haftung
(1) Die Agentur haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Agentur unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine weitergehende Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und angemessener Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(6) Die Agentur haftet nicht für: - Entscheidungen oder Maßnahmen von Drittplattformen (z. B. Kontosperrungen, Reichweitenbeschränkungen, Richtlinienänderungen), - wirtschaftliche Fehlentwicklungen des Kunden, - rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Kunden vorgegeben wurden, - Handlungen oder Unterlassungen von Drittanbietern, - entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
(7) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
(8) Gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, bleiben unberührt.
§ 11 White-Label- und Subunternehmer-Leistungen
(1) Erbringt die Agentur Leistungen im Rahmen einer White-Label- oder Subunternehmer- Konstellation für einen Kunden, der seinerseits gegenüber einem Endkunden auftritt, besteht das Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen der Agentur und dem jeweiligen Auftraggeber.
(2) Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Endkunden wird nicht begründet.
(3) Der Auftraggeber ist in solchen Konstellationen allein verantwortlich für die vertragliche Ausgestaltung gegenüber dem Endkunden, die Einholung erforderlicher Einwilligungen (z. B. Bild- und Videofreigaben, Model Releases), die rechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten Inhalte und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben
(4) Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dessen Endkunden resultieren, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruhen.
(5) Eine Referenznennung im Rahmen von White-Label-Projekten erfolgt ausschließlich, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 12 Zurückbehaltungsrecht und Leistungsverweigerung
(1) Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.
(2) Die Agentur ist in diesem Fall insbesondere berechtigt, Kampagnen auszusetzen, Werbeanzeigen zu pausieren, Webseiten oder Landingpages vorübergehend zu deaktivieren, Hosting- oder Wartungsleistungen einzustellen und/oder Zugänge vorübergehend zu sperren, sofern dies zur Sicherung der berechtigten Ansprüche erforderlich ist.
(3) Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt während der Dauer der Zurückbehaltung unberührt.
(4) Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleibt vorbehalten.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz der Agentur in Bielefeld.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: März 2026
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