(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Stahnke Digital, Inhaber: Jasper Stahnke, Winterberger Str. 24, 33647 Bielefeld –
nachfolgend „Agentur“ genannt – und ihren Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt,
es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch
dann, wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die Angebote der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14
BGB. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, die Leistungen ausschließlich für seine
gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zu beziehen.
(4) Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(5) Die Agentur ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies
für den Kunden nicht unzumutbar ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier
Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von
zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als
angenommen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich der digitalen Unternehmens-, Marken-
und Kundengewinnung. Hierzu gehören insbesondere – jedoch nicht abschließend –
Leistungen in den Bereichen:
- Konzeption, Planung und Umsetzung von Marketing- und Vertriebsstrategien
- Social-Media-Marketing und Social-Media-Betreuung
- Content-Erstellung (insbesondere Foto-, Video- und Bewegtbildproduktion, Reels,
Imagefilme, Recruiting-Videos, Testimonials, Eventdokumentationen, Werbevideos)
- Erstellung und Optimierung von Webseiten, Landingpages, Karriereseiten und
digitalen Präsentationssystemen
- Durchführung und Betreuung von Online-Werbekampagnen (insbesondere über
Plattformen wie Meta, Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok, Google oder
vergleichbare Anbieter)
- Entwicklung und Umsetzung von Recruiting-Kampagnen und Bewerber-
Landingpages
- Einrichtung, Verwaltung und Optimierung von Werbekonten
- Strategische Beratung im Bereich Markenauftritt, Positionierung und digitale
Kommunikation
- Wartungs-, Pflege- und Betreuungsleistungen für digitale Systeme
- technische Einrichtung und Nutzung von Drittanbieter-Tools, Softwarelösungen,
Automatisierungen oder KI-gestützten Systemen
- Leistungen im Rahmen von White-Label- oder Subunternehmer-Konstellationen
(2) Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem
jeweiligen Angebot der Agentur. Nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführte Leistungen sind
nicht Vertragsbestandteil.
(3) Die Agentur schuldet – soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart
wurde – keinen bestimmten wirtschaftlichen oder messbaren Erfolg. Insbesondere wird nicht
geschuldet:
- das Erreichen bestimmter Umsätze, Gewinne oder Renditen
- eine bestimmte Anzahl an Leads, Bewerbungen, Einstellungen, Anfragen oder
Verkäufen
- bestimmte Reichweiten, Klickzahlen, Conversions oder Rankings
Die Leistungen der Agentur stellen Dienstleistungen dar, die lediglich die Möglichkeit
eröffnen, entsprechende Ziele zu erreichen.
(4) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (z. B. freie Mitarbeiter,
Produktionspartner, technische Dienstleister oder Subunternehmer) einzusetzen.
(5) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden Werbekonten verwaltet oder
Werbekampagnen schaltet, erfolgt dies auf Grundlage einer entsprechenden
Bevollmächtigung des Kunden. Das Werbebudget wird – sofern nichts anderes vereinbart ist
– vom Kunden selbst gegenüber der jeweiligen Plattform getragen. Kosten für
Werbeanzeigen, Software, Lizenzen oder sonstige Drittleistungen sind nicht in der Vergütung
enthalten.
(6) Entscheidungen von Drittplattformen oder sozialen Netzwerken (z. B. Sperrung von
Werbekonten, Löschung von Inhalten, Einschränkung von Reichweiten,
Richtlinienänderungen) liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur. Die Agentur
übernimmt hierfür keine Haftung. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
(7) Sofern feste Produktions- oder Besprechungstermine vereinbart sind, sind diese
verbindlich. Wird ein Termin durch den Kunden kurzfristig abgesagt oder verschoben, ist die
Agentur berechtigt, den hierdurch entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Details
können im Angebot geregelt werden.
(8) Fristen zur Leistungserbringung beginnen erst, nachdem der Kunde alle erforderlichen
Mitwirkungshandlungen erbracht und vereinbarte Zahlungen geleistet hat.
(9) Der Agentur steht hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung ein
Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, soweit keine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde.
(10) Eine Übertragung von Verträgen oder Rechten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte
durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots der Agentur durch den Kunden
zustande. Dazu zählen zum Beispiel auch eine Nachricht in Textform (etwa eine Bestätigung
eines Angebots per E-Mail), die ausdrückliche Bestätigung des vorher mündlichen
Vertragsschlusses durch die Agentur in Textform oder die tatsächliche Entgegennahme von
Leistungen der Agentur durch den Kunden auf Grundlage eines vorherigen Angebotes.
(2) Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistungen ist ausschließlich das jeweilige
Angebot der Agentur oder ein geschlossener Vertrag. Werbliche Aussagen, Präsentationen,
Webseiten, Social-Media-Auftritte oder sonstige öffentliche Darstellungen der Agentur stellen
kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch
den Kunden.
(3) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht für Verträge mit Unternehmern.
§ 4 Vergütung
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot der
Agentur.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und die
Leistungserbringung von der vollständigen oder teilweisen Vorauszahlung abhängig zu
machen.
(4) Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist die Agentur berechtigt, weitere
Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich einzustellen.
(5) Der Vergütungsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Kunde erforderliche
Mitwirkungshandlungen unterlässt oder Termine nicht wahrnimmt.
§ 5 Abnahme von Werkleistungen
(1) Soweit die Agentur werkvertragliche Leistungen erbringt (insbesondere Erstellung von
Webseiten, Landingpages, Videos, Fotos, Designs, Kampagnen-Setups oder vergleichbaren
Arbeitsergebnissen), ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen im
Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden.
(2) Die Agentur wird dem Kunden die Fertigstellung anzeigen und zur Abnahme in Textform
auffordern.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von fünf Werktagen nach Bereitstellung
zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel in Textform konkret zu rügen.
(4) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge oder wird die Leistung produktiv genutzt
(z. B. Veröffentlichung einer Webseite, Nutzung von Werbeanzeigen, Veröffentlichung von
Videos oder Fotos), gilt die Leistung als abgenommen.
(5) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(6) Im Falle berechtigter und fristgerechter Mängelrüge ist die Agentur berechtigt, innerhalb
angemessener Frist nachzubessern.
(7) Mehrfache Änderungswünsche, die über die ursprünglich vereinbarte
Leistungsbeschreibung hinausgehen, gelten als gesondert zu vergütende Zusatzleistungen.
(8) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen
Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen.
(2) Der Kunde stellt der Agentur insbesondere rechtzeitig zur Verfügung:
- alle notwendigen Informationen, Inhalte, Texte, Bilder und Zugangsdaten
- erforderliche Freigaben und Entscheidungen
- Budgets für Werbeanzeigen
- technische Zugänge (z. B. zu Webseiten, Werbekonten oder Drittplattformen)
(3) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten
Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(4) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung
des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Der Vergütungsanspruch der
Agentur bleibt hiervon unberührt.
(5) Kommt der Kunde trotz Aufforderung seinen Mitwirkungspflichten nicht innerhalb einer
angemessenen Frist nach, ist die Agentur berechtigt, den hierdurch entstehenden
Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen, vereinbarte Termine neu zu disponieren
und/oder nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten bzw. außerordentlich zu kündigen.
(6) Werden Freigaben oder Rückmeldungen nicht innerhalb von drei Werktagen nach
Übermittlung der jeweiligen Leistung oder Anfrage erteilt, gelten diese als erteilt, sofern die
Agentur den Kunden bei Übermittlung ausdrücklich auf diese Frist hingewiesen hat und nicht
im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine längere Prüfungsfrist angemessen ist.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, ohne vorherige Abstimmung keine eigenmächtigen
Änderungen an von der Agentur eingerichteten Kampagnen, Anzeigen, Webseiten oder
technischen Strukturen vorzunehmen. Erfolgen dennoch Änderungen, haftet die Agentur
nicht für daraus resultierende Nachteile.
§ 7 Nutzungsrecht und Arbeitsergebnisse
(1) Sämtliche von der Agentur im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Konzepte,
Strategien, Designs, Texte, Fotos, Videos, Grafiken, Webseiten, Landingpages,
Kampagnenstrukturen, Werbeanzeigen, technischen Setups sowie sonstigen
Arbeitsergebnisse stellen geistiges Eigentum der Agentur dar.
(2) Der Kunde erhält – unter aufschiebender Bedingung der vollständigen Zahlung der
vereinbarten Vergütung – für die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit ein einfaches,
nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im
Angebot konkret bezeichneten und an ihn überlassenen Arbeitsergebnissen für die
vertraglich vorgesehenen Zwecke.
(3) Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung, Weiterveräußerung,
Unterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der
Agentur in Textform, sofern sich dies nicht aus dem Vertragszweck ergibt.
(4) Offene Arbeitsdateien (z. B. Projektdateien, Rohschnittdateien, offene Design-Dateien
wie .psd, .ai, .indd, .prproj oder vergleichbare Formate) sind nicht geschuldet, sofern dies
nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
(5) Rohmaterial (z. B. unbearbeitetes Video- oder Fotomaterial) ist ebenfalls nicht
geschuldet. Eine Herausgabe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und gegen
gesonderte Vergütung.
(6) Sofern im Rahmen der Leistungserbringung lizenzpflichtige Inhalte Dritter (z. B. Musik,
Stockmaterial, Schriftarten, Software, Plugins oder KI-Tools) verwendet werden, erfolgt die
Nutzung ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen des Drittanbieters.
Eine Haftung für Lizenzbeschränkungen dieser Drittanbieter wird ausgeschlossen.
(7) Die Agentur ist berechtigt, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten
Arbeitsergebnisse sowie den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken für
eigene Marketing- und Präsentationszwecke zu verwenden (z. B. auf der eigenen Webseite,
in Social Media, in Präsentationen oder Case Studies), sofern der Kunde dem nicht
ausdrücklich in Textform widerspricht.
(8) Im Falle einer White-Label- oder Subunternehmer-Tätigkeit erfolgt eine Referenznutzung
nur, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
(9) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des
Kunden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist oder es sich um das
Nutzungsrecht an dauerhaft verwertbaren Arbeitsergebnissen (z. B. fertiggestellten Grafiken,
Videos, Texten oder Layouts) handelt, die im Rahmen einer abgeschlossenen Einzelleistung
erstellt und vollständig vergütet wurden; diese bleiben beim Kunden bestehen, sofern nichts
anderes schriftlich vereinbart ist.
§ 8 Recruiting, Bewerberdaten
(1) Sofern die Agentur im Rahmen der Zusammenarbeit Recruiting-Kampagnen, Bewerber-
Landingpages, Bewerbungsformulare oder vergleichbare Maßnahmen zur
Mitarbeitergewinnung umsetzt, erfolgt dies ausschließlich im Auftrag und im wirtschaftlichen
Interesse des Kunden.
(2) Der Kunde ist im datenschutzrechtlichen Sinne grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne
von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für sämtliche im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhobenen
personenbezogenen Daten (insbesondere Bewerberdaten).
(3) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt
dies ausschließlich auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden
Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(4) Der Kunde ist allein verantwortlich für:
- die rechtliche Zulässigkeit der erhobenen Daten
- die Inhalte der Bewerbungsformulare
- die Einhaltung arbeitsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben
- die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
- die Festlegung und Einhaltung von Löschfristen
(5) Die Agentur übernimmt keine rechtliche Prüfung der vom Kunden vorgegebenen Inhalte,
insbesondere nicht hinsichtlich arbeitsrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder
diskriminierungsrechtlicher Zulässigkeit.
(6) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer
rechtswidrigen Gestaltung von Inhalten, Formularen, Fragenkatalogen oder sonstigen
Vorgaben des Kunden beruhen.
(7) Sofern im Rahmen der Recruiting-Maßnahmen Drittanbieter-Tools, externe Plattformen,
Bewerbermanagement-Systeme oder Automatisierungslösungen eingesetzt werden, erfolgt
deren Nutzung auf Grundlage der jeweiligen Nutzungsbedingungen und
Datenschutzbestimmungen des Drittanbieters. Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen,
Sicherheitsvorfälle oder Funktionsstörungen solcher Drittanbieter.
(8) Eine Garantie für die Gewinnung einer bestimmten Anzahl von Bewerbungen,
Einstellungen oder geeigneten Kandidaten wird nicht übernommen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der Agentur.
(2) Sofern im Angebot eine feste Laufzeit vereinbart wurde (z. B. 3, 6 oder 12 Monate), ist
eine ordentliche Kündigung während dieser Mindestlaufzeit ausgeschlossen.
(3) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, verlängert sich ein Vertrag mit fester
Laufzeit automatisch um die Dauer der ursprünglich vereinbarten Laufzeit, wenn er nicht mit
einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
(4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn:
- der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist,
- der Kunde seine Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht erfüllt,
- der Kunde den Einsatz rechtswidriger Inhalte verlangt oder solche veröffentlicht,
- oder der Kunde wiederholt erheblich gegen vertragliche Pflichten verstößt.
(7) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Agentur aus wichtigem Grund ist
die Agentur berechtigt, die bis zum regulären Laufzeitende geschuldete Vergütung als
Schadensersatz geltend zu machen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 10 Haftung
(1) Die Agentur haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Agentur unbeschränkt bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine weitergehende Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt,
der bei regelmäßiger und angemessener Datensicherung durch den Kunden eingetreten
wäre.
(6) Die Agentur haftet nicht für:
- Entscheidungen oder Maßnahmen von Drittplattformen (z. B. Kontosperrungen,
Reichweitenbeschränkungen, Richtlinienänderungen),
- wirtschaftliche Fehlentwicklungen des Kunden,
- rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Kunden vorgegeben wurden,
- Handlungen oder Unterlassungen von Drittanbietern,
- entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
(7) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
(8) Gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder
bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, bleiben unberührt.
§ 11 White-Label- und Subunternehmer-Leistungen
(1) Erbringt die Agentur Leistungen im Rahmen einer White-Label- oder Subunternehmer-
Konstellation für einen Kunden, der seinerseits gegenüber einem Endkunden auftritt, besteht
das Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen der Agentur und dem jeweiligen
Auftraggeber.
(2) Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Endkunden wird
nicht begründet.
(3) Der Auftraggeber ist in solchen Konstellationen allein verantwortlich für die vertragliche
Ausgestaltung gegenüber dem Endkunden, die Einholung erforderlicher Einwilligungen (z. B.
Bild- und Videofreigaben, Model Releases), die rechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten
Inhalte und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben
(4) Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der
Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dessen Endkunden resultieren, soweit
diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruhen.
(5) Eine Referenznennung im Rahmen von White-Label-Projekten erfolgt ausschließlich,
sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 12 Zurückbehaltungsrecht und Leistungsverweigerung
(1) Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist die Agentur berechtigt, weitere
Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.
(2) Die Agentur ist in diesem Fall insbesondere berechtigt, Kampagnen auszusetzen,
Werbeanzeigen zu pausieren, Webseiten oder Landingpages vorübergehend zu
deaktivieren, Hosting- oder Wartungsleistungen einzustellen und/oder Zugänge
vorübergehend zu sperren, sofern dies zur Sicherung der berechtigten Ansprüche
erforderlich ist.
(3) Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt während der Dauer der Zurückbehaltung
unberührt.
(4) Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte, insbesondere
Schadensersatzansprüche, bleibt vorbehalten.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertragsverhältnis ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz der Agentur in Bielefeld.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform. Dies
gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: März 2026
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